Psychotherapie-Termine ohne Wartezeiten, Termine nur nach Vereinbarung
per Tel.: 030 / 440 36 543 oder per Email: praxis-lu(at)deritz.de
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»» Ersttermin Privat Heilpr Versicherung
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Eine Psychotherapie (HeilprG) ist eine Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.
Sie darf von Heilpraktikern durchgeführt werden und ist nicht an die vier Richtlinientherapien (Psychoanalyse, Tiefenpsychologie, Verhaltenstherapie, Systemische Therapie) gebunden wie die Psychologische Psychotherapie. Ein Heilpraktiker kann daher methodenintegrativer arbeiten und z.B. gesprächstherapeutische, körpertherapeutische, gestalttherapeutische, familientherapeutische, kreativtherapeutische, sinnbasierte Ansätze und weitere Methoden viel freier einbeziehen.
Psychotherapie generell behandelt seelische Beschwerden mit psychologischen Mitteln (im Gegensatz zur medikamentösen Behandlung).
Psychotherapie (HeilprG) wird von den gesetzlichen Krankenkassen in der Regel nicht erstattet und nicht erfasst. Kostenübernahmen von Privaten Krankenversicherungen, Beihilfe und Zusatzversicherungen sind möglich. »» siehe Kosten
Heilpraktiker unterliegen wie Psychologische Psychotherapeuten der beruflichen Verschwiegenheitspflicht, auch in Zivilprozessen (Zeugnisverweigerungsrecht), jedoch nicht in Strafverfahren.
Wenn eine Psychotherapie gelingt, gehen Sie anders aus der Psychotherapie heraus, als Sie hereingekommen sind. Sie haben sich u. a. ein größeres Verständnis für sich selbst, mehr innere Freiheit und Gelassenheit erarbeitet. Ihre Handlungs- und Entscheidungsfähigkeiten, ihre Problemlösefähigkeiten für berufliche und private Dinge sind gewachsen. Sie sind sich selbst ein gutes Stück näher gekommen. Und vor allem können Sie mit dem Anliegen, mit dem Sie kamen, besser und befriedigender umgehen.
- Die wichtigste Voraussetzung wäre, dass Sie etwas in Ihrem Leben verändern möchten.
- Als nächstes ist es wichtig, dass Sie ein gutes Gefühl dem Behandler/ der Behandlerin gegenüber haben und sich dadurch auf den Aufbau einer vertrauensvollen Arbeitsbeziehung einlassen können.
- Wenn es Störungen geben sollte, ist es wichtig, diese anzusprechen. Jetzt können Sie prüfen, ob Sie weiterhin Vertrauen haben können oder ob ein Wechsel in Betracht gezogen werden sollte.
- Schließlich sind Regelmäßigkeit und Geduld wichtige Voraussetzungen. Veränderungen brauchen Zeit. Haben Sie Geduld mit sich. Empfohlen werden wöchentliche oder 14tägige Sitzungen, um eine ausreichende Intensität für die gewünschte Veränderungsarbeit zu gewährleisten.
- Planen Sie nach Möglichkeit nach einer Behandlung ausreichend Zeit zum Nachruhen und Verarbeiten ein.
- Wenn Sie sich innerlich auf das betreffende Thema fokussieren, gerät es Bewegung.
- Wenn Sie eine Weile ernsthaft mit diesem Thema arbeiten, verändert es sich.
- Wenn Sie zulassen, tiefer über sich und das jeweilige Thema nachzudenken, kann sich einiges in Ihrem Leben klären.
- Erlauben Sie sich darüber hinaus, dass negative Gefühle zum Thema sich auflösen dürfen, können Sie einiges an hinderlichen Prägungen und Altlasten auflösen.
- Steigen Sie dann noch tiefer in das Thema ein, können Sie seelische Entwicklungsprozesse verdichtet durchlaufen, wertvolle Fähigkeiten und Stärken freisetzen und entwickeln. Den jeweiligen Herausforderungen in Ihrem Leben können Sie damit ganz anders begegnen.
Entweder ist das Ende einer vereinbarten Stundenzahl erreicht oder Sie schätzen Ihr Anliegen als ausreichend bearbeitet ein. Sowohl Sie als auch der Therapeut können eine Therapie jederzeit beenden. Darüber sollte allerdings eine gemeinsame Absprache getroffen und die Für und Wider erwogen werden.
Ungünstig wäre ein vorzeitiges Beenden, um unangenehme Gefühle zu vermeiden, die möglicherweise zu einem Bearbeitungs- und Auflösungsprozess gehören. Wenn Sie sich statt dessen an dieser Stelle damit auseinandersetzen, kommen Sie mit Ihrem Anliegen deutlich weiter.
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